Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge


Zahlreiche Seniorchefs mittelständischer Unternehmen stehen vor demselben Problem:


Wie kann eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sichergestellt werden, die einerseits eine erfolgreiche Weiterführung des Geschaftsbetriebs gewährleistet und andererseits die eigene Versorgung und die der nächsten Angehörigen im Ruhestand sicherstellt?


Die Ausgestaltung der individuellen Unternehmensnachfolge hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. So können etwa die konkrete Situation des Unternehmens und seine Zukunftsperspektiven ebenso wie die familiäre Situation des Unternehmers und seine privaten Vermögensverhältnisse eine maßgebliche Rolle spielen.


Vor einer Beschäftigung mit der konkreten Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge ist die grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob der Übergang innerhalb der Familie oder durch einen Verkauf an außenstehende Dritte erfolgen soll.


Bereits die Beantwortung dieser Frage bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Keinesfalls sollte sie "aus dem Bauch heraus" beantwortet werden.


Die fachkundige Beratung des Seniorchefs durch einen auf das Wirtschaftsrecht und das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt und einen vertrauenswürdigen Steuerberater ist nahezu immer unverzichtbar.


In den meisten Fällen ist die Unternehmensübergabe und ihre Vorbereitung mit einem hohen Maß an Emotionen verbunden. Schließlich handelt es sich hierbei nicht um das normale Tagesgeschäft, sondern um die Sicherung des Lebenswerks des Seniorchefs, von der auch die Zukunft vieler langjähriger Mitarbeiter abhängt.


Es empfiehlt sich daher, zunächst eine Bestandsaufnahme zu machen und einen Zeitplan aufzustellen mit den wichtigsten Maßnahmen, die einzuleiten sind.


Es muss eine ehrliche Analyse erstellt werden, wie hoch der Finanzbedarf des aus dem Unternehmen ausscheidenden Seniorchefs und seiner Familie im Ruhestand ist und wie weit dieser zukünftig aus den Unternehmenserlösen gedeckt werden soll.


Es muss bereits frühzeitig geklärt werden, ob der Seniorchef in der Gestaltung der Unternehmensnachfolge freie Hand hat oder ob ihm zum Beispiel durch einschränkende Regelungen im Gesellschaftsvertrag Grenzen gesetzt sind.


Soweit das Unternehmen innerhalb der Familie übertragen werden soll, muss geklärt werden, ob etwaige Geschwister des Nachfolgers ausgezahlt werden müssen.


Besteht die Gefahr der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, wenn das Unternehmen auf nur eines der Kinder übertragen werden soll? 


Können die sich ergebenden finanziellen Lasten  bedient werden ohne dass das Unternehmen  gefährdet wird?


Zumeist wird es sich anbieten, mit professioneller Hilfe den aktuellen Unternehmenswert bestimmen zu lassen, um die wirtschaftliche Situation besser einschätzen zu können.


Die wohl wichtigste Frage lautet: 


Wer soll konkret der Nachfolger des Seniorchefs werden?


Welche fachlichen - und persönlichen! - Voraussetzungen soll er mitbringen?


Es muss frühzeitig mit den Angehörigen gesprochen werden, wenn das Unternehmen innerhalb der Familie übertragen werden soll.


Scheidet eine Nachfolge durch die Familie aus, weil die Kinder ablehnen oder ihnen die erforderliche Qualifikation fehlt, sollte vor der Suche nach einem externen Wunschkandidaten ein konkretes Anforderungsprofil erstellt werden.


Gefordert ist das notwendige Fachwissen, kaufmännisches Geschick sowie Erfahrungen in der Unternehmensführung.


Keineswegs zu vernachlässigen sind die persönlichen Eigenschaften des Nachfolgers:


Ist der potentielle Nachfolger eine vergleichbare Unternehmerpersönlichkeit wie der aus dem Unternehmen ausscheidende Seniorchef?


Hat er das Zeug, das Unternehmen voranzubringen?


Kann er das Unternehmen auch in Krisensituationen mit der erforderlichen Souveränität führen?


Kann davon ausgegangen werden, dass er sich langfristig mit dem Unternehmen indentifizieren wird?


Soll eine Übernahme des Unternehmens durch ein Familienmitglied zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, diese aber für einen späteren Zeitpunkt offen gehalten werden, bietet sich - als eine Interimslösung - die zeitweilige Bestellung eines Fremdgeschäftsführers an.


Als Fremdgeschäftsführer bezeichnet man einen Geschäftsführer, der nicht gleichzeitig auch Gesellschafter des Unternehmens ist.


Ein Nachteil dieser Zwischenlösung kann darin liegen, dass der Fremdgeschäftsführer - soweit er nicht zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eigene Geschäftsanteile übernimmt - nicht selbst ins wirtschaftliche Risiko geht. Dies mag im Einzelfall das persönliche Engagement des Geschäftsführers im Vergleich zum früheren Seniorchef mindern.


Familienexterne Gestaltungen der Übernahme von Familienunternehmen, bei der sich ein oder mehrere Manager selbst am Unternehmen beteiligen, das heißt Geschäftsanteile übernehmen, sind in zwei Varianten möglich:


Beim sogenannten Management Buy-Out (MBO) wird die Unternehmensübernahme durch einen bisherigen Mitarbeiter oder ein Management - Team des Unternehmens gestemmt.


Dem gegenüber übernimmt beim weniger häufigen Management Buy - In (MBI) ein unternehmensfremdes Management die Geschäftsanteile des Unternehmens.


Die Vorteile des Management Buy-Out liegen auf der Hand:


Das eigene Management kennt die Stärken und Schwächen des Unternehmens sehr genau. Es verfügt über das notwendige technische Know-how und ist mit den Betriebsgeheimissen des Unternehmens vertraut. Es ist bekannt bei der Belegschaft, den Kunden und Lieferanten.


Für alle weiteren Fragen der Unternehmensnachfolge - auch soweit Ihr Unternehmen international aufgestellt ist - sprechen Sie mich gern an.



Für alle Fragen zum Erbrecht stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung:


Dr. Jürgen Rodegra

Rechtsanwalt


Bundesallee 82

12161 Berlin


Telefon: 030 - 203 99 520

Telefax: 030 - 203 99 529


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